Durch Einsatz steuerfreier und steuerbegünstigter Gehaltsbestandteile, sogenannte Sachzuwendungen oder Gehaltsextras, entstehen aufseiten des Arbeitgebers keine Lohnnebenkosten. Gleichzeitig wird das Bruttogehalt von Mitarbeitern nicht mit Lohnsteuern und Sozialversicherungsabgaben belastet.
So entsteht bei Gehaltserhöhungen, einmaligen Sonderzahlungen, laufenden Gehältern und Neueinstellungen mehr Liquidität für Arbeitgeber und höheres Nettogehalt für Mitarbeiter.
Der durchschnittliche Liquiditätsvorteil beträgt jährlich 2.000 Euro pro Mitarbeiter.