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Der Minijob - Was Sie zu geringfügig Beschäftigten wissen müssen

Der Minijob – Was Sie zu geringfügig Beschäftigten wissen müssen (2022)

Der Gesetzgeber definiert einen sogenannten Minijob im Arbeitsrecht als Teilzeitbeschäftigung mit einem maximalen Verdienst von derzeit 450 Euro im Monat oder einer Tätigkeit an höchstens 70 Tagen pro Kalenderjahr. Andere Bezeichnungen wie: der „450-Euro-Job“, die „geringfügige Beschäftigung“ sowie die „kurzfristige Beschäftigung“ stehen sinngemäß für das gleiche Modell.

Reisekosten und Verpflegungskosten

Reisekosten und Verpflegungskosten

Erhalten Mitarbeiter im Rahmen von Reisekosten vergünstigte Mahlzeiten oder wahlweise auch Verpflegungsmehraufwand

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