Jedes Jahr auf’s Neue (2020)

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Alle Jahre wieder heißt es aufgepasst, bei Rechengrößen, Versicherungspflichtgrenzen, Beitragsbemessungsgrenzen sowie Beitragssätzen. Die wichtigsten Sozialversicherungswerte für das Kalenderjahr 2020 haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Bemessungsgrenzen 2020

Versicherungspflichtgrenze Kranken- und Pflegeversicherung

Jährlich:                62.550,00 EUR

Monatlich:             5.212,50 EUR

Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung

Jährlich:                56.250,00 EUR

Monatlich:              4.687,50 EUR

Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung

Alte Bundesländer:

Jährlich:                82.800,00 EUR

Monatlich:             6.900,00 EUR

Neue Bundesländer:

Jährlich:                77.400,00 EUR

Monatlich:             6.450,00 EUR

Beitragssätze 2020

Krankenversicherung

Allgemeiner Beitragssatz                               14,6 %

Ermäßigter Beitragssatz                                 14,0 %

Durchschnittlicher Zusatzbeitrag                  0,9 %

Pflegeversicherung                                           3,05 %

  Beitragszuschlag für Kinderlose                    0,25 %

Rentenversicherung (allgemein)                       18,6 %

Knappschaftliche Rentenversicherung            24,7 %

Arbeitslosenversicherung                                   2,4 %

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