Jobticket - Steuerfrei und entspannt zur Arbeit

Mit dem Jobticket entspannt zur Arbeit – So funktioniert es! (2021)

Inhaltsverzeichnis

Arbeitgeber können Ihren Mitarbeitern diverse Extras steuerfrei und sozialversicherungsfrei zum Gehalt gewähren. In aller Regel handelt es sich hierbei um Sachbezüge, die einem bestimmten Zweck zum Bezug von Waren und Dienstleistungen dienen. Dazu zählt unter anderem das Jobticket, welches auf  Arten gewährt werden kann.

Für Ihre Mitarbeiter ist das Jobticket nicht nur steuerfrei und sozialversicherungsfrei, sondern sorgt in der Regel für einen entspannten Weg zur Arbeit.

Sachbezug – steuerfrei und sozialversicherungsfrei für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Das Jobticket kann steuerfrei und sozialversicherungsfrei im Rahmen des so genannten Sachbezugs gemäß § 8 Absatz 2 Satz 11 EStG zusätzlich zum Gehalt gezahlt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die monatliche Zuwendung den Betrag von maximal 44 Euro nicht übersteigt. Hierbei handelt es sich um eine Freigrenze. Übersteigt der Wert nur lediglich 0,01 Euro so ist der vollständige Betrag voll steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Für die Praxis bedeutet es, dass der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber die monatlichen Kosten für den öffentlichen Personennahverkehrs bis zu einem Betrag von 44 Euro erstattet bekommen kann.

Jobticket pauschal versteuert

Sofern die Kosten für die Monatskarte den Betrag von 44 Euro im Monat übersteigen und der Arbeitgeber diese vollständig für seine Mitarbeiter übernehmen will, kann er dies ebenfalls tun. Voraussetzung hierfür ist, dass die Kosten für das Jobticket vom Arbeitgeber pauschal mit 25% versteuert werden. Auch in diesem Fall handelt es sich um einen Sachbezug, welcher zusätzlich zum geschuldeten Gehalt zu gewähren ist.

Praxistipp

Für spätere Lohnsteuer-Außenprüfungen empfiehlt es sich die zum Jobticket gehörenden Unterlagen als Nachweis aufzuheben. Als Nachweis dienen hierbei beispielsweise die erworbene Monatskarte des öffentlichen Personennahverkehrs oder auch die vertragliche Vereinbarung (Abonnement) mit dem Verkehrsträger. Diese sind dem jeweiligen Lohnkonto hinzuzunehmen.

Sie möchten mehr Informationen, eine Muster-Gehaltsabrechnung mit Jobticket oder haben eine spezielle Frage.? Gerne beantworten wir Ihre Fragen und beraten Sie kostenfrei. Schreiben Sie uns einfach über unser Kontaktformular an.

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