Mindestlohn – Alles Infos zum letzten Update (2020)

Inhaltsverzeichnis

Seit dem 01.01.2020 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 9,35 Euro brutto und wurde nunmehr seit 2018 entsprechend der Empfehlung der Mindestlohn-Kommission zum zweiten Mal erhöht.

Neben dem gesetzlichen Mindestlohn wurden auch zahlreiche branchenspezifische Mindestlöhne mit Wirkung zum 01.01.2020 angehoben. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass diese Branchen-Mindestlöhne für alle Betriebe der jeweiligen Branche gelten, auch wenn der Betrieb nicht an einen Tarifvertrag gebunden ist.

Seit dem 01.01.2020 wurden folgende branchenspezifische Mindestlöhne angehoben:

Branche Branchen-Mindestlohn bisher Branchen-Mindestlohn ab 1.1.2020
Berufliche Aus- und Weiterbildung    
– Pädagogische Mitarbeiter 15,72 Euro 16,19 Euro
– Pädagogische Mitarbeiter mit Bachelor-Abschluss 15,79 Euro 16,39 Euro
Elektrohandwerk 11,40 Euro 11,90 Euro*
Gebäudereinigerhandwerk    
– Innen- und Unterhaltsreinigung 10,56 Euro (West)
10,05 Euro (Ost)
10,80 Euro (West)
10,55 Euro (Ost)
– Glas- und Fassadenreinigung 13,82 Euro (West)
12,83 Euro (Ost)
14,10 Euro (West)
13,50 Euro (Ost) 
Geld- und Wertdienste    
Baden-Württemberg    
– Geld- und Werttransport 16,22 Euro* 17,11*
– Geldbearbeitung 13,91 Euro* 14,80*
Bayern    
– Geld- und Werttransport 16,22 Euro* 17,11 Euro*
– Geldbearbeitung 14,28 Euro* 15,03 Euro*
Bremen, Hamburg    
– Geld- und Werttransport 15,90 Euro* 16,79 Euro*
– Geldbearbeitung 13,91 Euro* 14,80 Euro*
Hessen    
– Geld- und Werttransport 15,90 Euro* 16,79 Euro*
– Geldbearbeitung 14,28 Euro* 15,03 Euro*
Niedersachsen    
– Geld- und Werttransport 16,52 Euro* 17,41 Euro*
– Geldbearbeitung 13,91 Euro* 14,80 Euro*
Nordrhein-Westfalen    
– Geld- und Werttransport 17,25 Euro* 18,00 Euro*
– Geldbearbeitung 14,28 Euro* 15,03 Euro*
Rheinland-Pfalz, Saarland    
– Geld- und Werttransport 14,91 Euro* 15,80 Euro*
– Geldbearbeitung  11,80 Euro* 12,69 Euro*
Schleswig-Holstein    
– Geld- und Werttransport 13,79 Euro* 14,68 Euro*
– Geldbearbeitung 11,80 Euro* 12,69 Euro*
Ost inkl. Berlin    
– Geld- und Werttransport 13,53 Euro* 14,42 Euro*
– Geldbearbeitung 11,27 Euro* 12,16 Euro*
Pflegebranche    
West inkl. Berlin 11,05 Euro 11,35 Euro
Ost 10,55 Euro 10,85 Euro
*Allgemeinverbindlichkeit noch nicht erteilt.

Darüber hinaus stehen für das Jahr 2020 in den folgenden Branchen geplante Erhöhungen an:

Branche Branchen-Mindestlohn
bisher
Branchen-Mindestlohn
neu in 2020
Maler- und Lackiererhandwerk    
West, Berlin, Ost
– ungelernter Arbeitnehmer
10,85 Euro 11,10 Euro; ab 5/2020
West inkl. Berlin
– Geselle
13,30 Euro 13,50 Euro; ab 5/2020
Ost
– Geselle
12,95 Euro 13,50 Euro; ab 5/2020
Steinmetz- und
Steinbildhauerhandwerk
11,85 Euro* 12,20 Euro*; ab 5/2020
* Allgemeinverbindlichkeit noch nicht erteilt.

Wann gilt kein Mindestlohn?

Ausnahmen bestätigen bekanntlich die Regel, so auch beim gesetzlichen Mindestlohn. In den nachfolgenden Konstellationen gilt kein gesetzlicher Mindestlohn:

  • Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung
  • Auszubildende (altersunabhängig) während der Berufsausbildung
  • Langzeitarbeitslose während der ersten sechs Monate ab Beschäftigungsbeginn
  • Praktikanten während einer schulischen/hochschulischen Ausbildung
  • Praktikanten während eines freiwilligen Praktikums von maximal 3 Monaten
  • Jugendliche, die an einer Einstiegsqualifizierung nach dem Berufsbildungsgesetz teilnehmen
  • Ehrenamtliche Tätigkeiten

Wie geht es weiter?

Mitte 2020 wird die Mindestlohn-Kommission erneut tagen und eine Empfehlung zur Erhöhung des Mindestlohns ab dem 01.01.2021 aussprechen. Stimmt der Gesetzgeber der Empfehlung zu, würde der Mindestlohn ab 2021 erneut steigen. Es bleibt also weiterhin spannend.

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