Nettolohnoptimierung

Nettolohnoptimierung – Was ist das?

Inhaltsverzeichnis

Die Nettolohnoptimierung oder auch Entgeltoptimierung beschreibt die steuerliche Gestaltung der Vergütung von Mitarbeitern. Die Nettolohnoptimierung bzw. Entgeltoptimierung ist inzwischen unter vielen anderen Begriffen bekannt. Die gängigsten Begriffe der Nettolohnoptimierung sind Lohnkostenoptimierung, Nettoentgeltoptimierung oder auch Gehaltsoptimierung.

Das Grundprinzip der Nettolohnoptimierung und Entgeltoptimierung besteht darin, Gehälter und Löhne durch steuerfreie und steuerbegünstigte Gehaltsbestandteile zu ersetzen oder zu ergänzen. Diese Gehaltsbestandteile sind zumeist sozialversicherungsfrei. Im Ergebnis führt die Nettolohnoptimierung und Entgeltoptimierung zu höherem Nettogehalt für Mitarbeiter. Gleichzeitig entstehen für Arbeitgeber geringere Lohnnebenkosten gegenüber klassischem Bruttogehalt.

Nettolohnoptimierung und Entgeltoptimierung mit Benefits und Gehaltsextras

Die bei der Nettolohnoptimierung eingesetzten, steuerfreien und steuerbegünstigten Gehaltsbestandteile sind sogenannte Sachbezüge, die weitläufig auch als Mitarbeiter-Benefits und Gehaltsextras bekannt sind.

Diese Gehaltsextras oder Benefits können Arbeitgeber Mitarbeitern zusätzlich zum vereinbarten Gehalt gewähren. Hierfür bieten sich beispielsweise zukünftige Gehaltsanpassungen und Gehaltserhöhungen sowie einmalige oder wiederkehrende Sonderzahlungen an.

Neben der Nettolohnoptimierung von Gehaltserhöhungen und Sonderzahlungen können Arbeitgeber auch bei Neueinstellungen Bruttogehälter und Löhne optimieren. Der einzige Unterschied liegt darin, dass bereits zum Eintritt des Mitarbeiters im Unternehmen einzelne steueroptimierte Gehaltsbestandteile zum vereinbarten Gehalt vereinbart werden.

Eine weitere Möglichkeit der Nettolohnoptimierung und Entgeltoptimierung beschreibt die sogenannte Gehaltsumwandlung. Bei der Gehaltsumwandlung wird das Brutto der Mitarbeiter zunächst gesenkt und dann wiederum mit Gehaltsbestandteilen ergänzt. Im Ergebnis führt ein solcher „Bruttotausch“ zu einem höheren Nettogehalt für Mitarbeiter und senkt gleichzeitig die Lohnnebenkosten für Arbeitgeber. Diese Form der Nettolohnoptimierung sollte allerdings immer von Fachleuten begleitet werden, denn nicht alle Gehaltsbestandteile dürfen zu einer Gehaltsumwandlung herangezogen werden. Hier gilt es das sogenannte Zusätzlichkeitserfordernis zu beachten.

Das Ergebnis der Nettolohnoptimierung und Entgeltoptimierung ist mehr Netto vom Brutto für Arbeitnehmer und weniger Personalkosten für Arbeitgeber. Denn mit Hilfe der steueroptimierten Gehaltsbestandteile werden Sozialabgaben für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gesenkt sowie Lohnsteuern signifikant reduziert.

Welche Vorteile bringt die Nettolohnoptimierung und Entgeltoptimierung?

Die Optimierung von Gehältern und Löhnen durch steuerfreie, pauschal versteuerte sowie sozialversicherungsfreie Gehaltsbestandteile und Gehaltsextras bringt zunächst finanzielle Vorteile. Durch die Senkung der Sozialabgaben und Lohnsteuern entsteht ein Liquiditätsvorteil, welchen der Arbeitgeber seinen Zielen in der Personalplanung und Personalentwicklung entsprechend individuell einsetzen kann.

Mögliche Ziele der Vergütungsoptimierung können sein:

  • Reduzierung der Personalkosten
  • Erhöhung der Nettogehälter der Mitarbeiter
  • Liquiditätserhöhung im Unternehmen
  • Wettbewerbssteigerung gegenüber Mitbewerbern
  • Mitarbeiterbindung und Mitarbeitermotivation
  • Zusätzliche Anreize und Argumente bei Neueinstellungen und der Talentsuche

Die Vergütungsoptimierung sollte daher immer fester Bestandteil der Personalabteilung / HR-Abteilung sein.

Entscheidend für den Erfolg der Vergütungsoptimierung ist ein individuell erstelltes Konzept unter Berücksichtigung der IST-Situation im Unternehmen und dessen Ziele. Auf dieser Grundlage können bestehende Optimierungsmöglichkeiten aufgezeigt und mehr Liquidität für Arbeitgeber und Arbeitnehmer erzielt werden.

Wann kann Nettolohnoptimierung und Entgeltoptimierung durchgeführt werden?

Grundsätzlich ist eine Nettolohnoptimierung und Entgeltoptimierung von Bruttogehältern und Bruttolöhnen an keinen Zeitpunkt gebunden. Jeder Arbeitgeber kann zusätzlich zum bereits vereinbarten Gehalt oder Lohn seinen Mitarbeitern, einmalig oder auch wiederkehrend steuerfreie und steuerbegünstigte Gehaltsbestandteile gewähren. Entscheidend hierbei ist lediglich die Berücksichtigung der jeweils geltenden steuerrechtlichen und Richtlinien und Vorschriften, um die Vorteile einzelner Gehaltsbestandteile nutzen zu können.

Erfahrungsgemäß ist die Nettolohnoptimierung und Entgeltoptimierung insbesondere in den nachfolgenden Situationen besonders beliebt:

  • Geplante Gehaltserhöhungen und Gehaltsanpassungen für einzelne oder auch alle Mitarbeiter
  • Einmalige oder wiederkehrende, freiwillige Bonuszahlungen und Sonderzahlungen
  • Geplante oder auch bereits erfolgte Neueinstellungen von Beginn des Eintritts im Unternehmen sowie nach Beendigung der Probezeit
  • Angebot an Mitarbeiter einen Teil des Bruttogehalts zugunsten steuerfreier Gehaltsextras zu tauschen und somit direkt mehr Netto zu realisieren.

Wie kann eine Nettolohnoptimierung und Entgeltoptimierung rechtlich sicher durchgeführt werden?

Rechtlich sicher wird eine Nettolohnoptimierung und Entgeltoptimierung zunächst immer dann, wenn die steuerlichen Vorgaben und Richtlinien eingehalten werden. Dazu zählen insbesondere die Einhaltung des sogenannten Zusätzlichkeitserfordernisses, aber auch die korrekte Anwendung der ausgewählten Gehaltsbestandteile und Gehaltsextras. Hierbei ist insbesondere auf Freigrenzen, Freibeträge sowie etwaige Protokollierung zu achten.

Darüber hinaus erlangt eine Nettolohnoptimierung Rechtssicherheit durch eine sogenannte lohnsteuerliche Anrufungsauskunft gemäß § 42e EStG.

Sollen im Unternehmen steuerfreie und sozialversicherungsfreie Gehaltsbestandteile eingesetzt werden, um Gehälter zu optimieren, kann mittels der Anrufungsauskunft eine Abstimmung mit dem zuständigen Betriebsstättenfinanzamt erfolgen.

Das Betriebsstättenfinanzamt hat auf Anfrage eines Beteiligten eine Auskunft darüber zu erteilen, ob und inwieweit im einzelnen Fall die Vorschriften über die Lohnsteuer anzuwenden sind und wie der jeweils dargestellte Sachverhalt lohnsteuerrechtlich zu beurteilen ist. Die Vorschrift der Anrufungsauskunft gemäß § 42e EStG soll die Möglichkeit schaffen, vom Betriebsstättenfinanzamt verbindlich zu erfahren, wie beim entsprechend angefragten Sachverhalt beim Lohnsteuerabzug verfahren werden soll. Mit einer Anrufungsauskunft wird ein Vertrauenstatbestand geschaffen, auf den sich sowohl Arbeitgeber, Arbeitnehmer und auch Dritte, die zum Lohnsteuerabzug verpflichtet sind, nach Treu und Glauben verlassen können. So urteilte auch der Bundesfinanzhof (vgl. BFH, 09.03.1979 – VI R 185/76; BStBl II 1979, 451).

Nettolohnoptimierung mit SalOpt

Als Lohnexperten und Spezialisten für steuerfreie Gehaltsextras und Mitarbeiter-Benefits haben wir mehr als 500 Nettolohnoptimierungen für Arbeitgeber und Unternehmen unterschiedlicher Größe durchgeführt. Gerne stellen wir Ihnen die Möglichkeiten der Nettolohnoptimierung im Detail vor und erstellen für Sie eine kostenfreie Potentialanalyse, wie auch Sie die Löhne und Gehälter Ihrer Mitarbeiter optimieren können.

Unsere Beratungs- und Serviceleistung der Nettolohnoptimierung und Entgeltoptimierung umfasst dabei:

  • Ermittlung der Zielstellung
  • Analyse der Personalstruktur
  • Vorstellung und Auswahl geeigneter Gehaltsbestandteile und Benefits
  • Simulation erzielbarer Liquiditätspotentiale
  • Erstellung von Mustergehaltsabrechnungen
  • Ausfertigung arbeitsvertraglicher Ergänzungsvereinbarungen
  • Prüfung von Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen sowie individueller, arbeitsvertraglicher Vereinbarungen
  • Einholung von lohnsteuerlichen Anrufungsauskünften      
  • Vollständige Implementierung der Konzepte im Unternehmen
  • Überprüfung der Umsetzung im Bereich „Payroll“
  • Fortlaufende Betreuung und Aktualisierung
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