Eine besondere Form der Optimierung von Löhnen und Gehältern bietet sich bei der Neueinstellung an. Denn zu Beginn einer jeden Neueinstellung steht unter anderem die Frage nach der Höhe des Gehalts im Raum. Regelmäßig wird hierbei nach dem gewünschten Bruttogehalt gefragt, obwohl für jeden Mitarbeiter das Netto ausschlaggebend ist. Und genau dieses Nettogehalt kann zum Beginn der Tätigkeit eines neuen Mitarbeiters frei gestaltet werden. Hierfür eignen sich im besten Fall steuerfreie und sozialversicherungsfrei Gehaltsbestandteile.
Gehaltsoptimierung bei Neueinstellungen
Nehmen wir einmal an, dass Sie einen neuen Mitarbeiter einstellen. Das Wunschgehalt Ihres neuen Mitarbeiters beträgt 3.000 Euro brutto. Aus Arbeitgebersicht bedeutet dieses Bruttogehalt monatliche Kosten in Höhe von 3.750 Euro. Das Nettogehalt Ihres neuen Mitarbeiters beträgt 1.900 Euro.
Mit einigen ausgewählten, zum Mitarbeiter passenden Gehaltsbestandteilen in Höhe von beispielsweise 400 Euro lässt sich dieses Nettogehalt gestalten. Diese Gehaltsbestandteile, die nicht der Lohnsteuer und der Sozialversicherung unterliegen, ersetzen einen Teil des AN-Brutto. Das Ergebnis ist die Senkung der Arbeitgeberkosten von bislang 3.750 Euro auf nunmehr 3.400 EUR.
Das bedeutet eine jährliche Liquiditätsersparnis von 4.200 EUR für den Arbeitgeber.
Neueinstellung mit steuerfreien Gehaltsbestandteilen
Grundsätzlich können alle Gehaltsbestandteile, die das Lohnsteuerrecht kennt, zur Lohngestaltung bei Neueinstellungen genutzt werden. Arbeitgeber sollten bei der Auswahl der Gehaltsbestandteile darauf achten, dass deren Anwendbarkeit möglichst praktikabel ist, keinen zusätzlichen Administrationsaufwand in der Lohnbuchhaltung verursacht und diese zu dem jeweiligen Mitarbeiter passen.
Besonders Sachbezüge, die dem Erwerb von bestimmten Waren oder Dienstleistungen dienen, haben sich in der Praxis bewährt. So kann das Gehalt beispielsweise aus Essenszuschüssen, einem Einkaufsgutschein, einem Zuschuss zu den privaten Kosten für Internet oder Telefonat oder auch der Monatskarte für den öffentlichen Personennahverkehr bestehen.
Praxistipp
Bei zukünftigen Bewerbungsgesprächen sollten Personalverantwortliche und HRler bei der Frage nach dem Wunschgehalt ganz bewusst die Höhe des Nettogehalts erfragen, um dann dem Bewerber das Gehalt, bestehend aus einem Arbeitnehmerbrutto und mehreren steuerfreien und sozialversicherungsfreien Gehaltsbestandteilen im besten Fall anhand einer Muster-Gehaltsberechnung darzustellen.
Alternative – Mehr Netto bei gleichem Brutto
Mit der erzielten Ersparnis zu Gunsten des Arbeitgebers kann selbstverständlich auch das Nettogehalt des Bewerbers von Beginn der Tätigkeit oder beispielsweise auch nach bestehen der Probezeit erhöht werden.
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