Mobilität – Alles zum Thema Job-Ticket, Dienstwagen und Dienstfahrrad (2022)

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Mobilität ist, zumindest gefühlt, in aller Munde. So ist es kaum verwunderlich, dass die Bundesregierung für das neue Jahr wieder zahlreiche Steuervorteile und Steuererleichterungen rund um Dienstwagen, Job-Ticket und E-Bike beschlossen hat. Auch in 2020 und in den Folgejahren wird verstärkt Elektromobilität steuerlich gefördert werden.

Dienstwagen – ja, aber bitte elektrisch!

Bereits seit 2019 gilt die Halbierung des geldwerten Vorteils bei der Dienstwagenbesteuerung für private genutzte Elektro- und Hybridfahrzeuge. Diese Regelung bleibt auch in 2020 weiterhin bestehen und wurde erweitert.

Demnach ist mit Wirkung zum 01.01.2020 die Bemessungsgrundlage des geldwerten Vorteils auf ein Viertel herabzusetzen, sofern das Kraftfahrzeug zwischen dem 01.01.2019 und 31.12.2030 angeschafft wurde beziehungsweise wird. Vorausgesetzt das Fahrzeug hat keine Kohlendioxidemission und der Bruttolistenpreis beträgt nicht mehr als 40.000 Euro.

Wird diese Voraussetzung hingegen nicht erfüllt, gelten für extern aufladbare Elektro- und Hybridfahrzeuge, abhängig vom Anschaffungszeitpunkt, folgende Regelungen:

Anschaffungszeitpunkt zwischen 01.01.2022 – 31.12.2014

  • 0,5 % Bemessungsgrundlage, vorausgesetzt
    • der Kohlendioxidausstoß beträgt maximal 50 Gramm pro Kilometer oder
    • die Reichweite beträgt bei ausschließlichem Elektroantrieb mindestens 60 Kilometer

Anschaffungszeitpunkt zwischen 01.01.2025 – 31.12.2029

  • 0,5 % Bemessungsgrundlage, vorausgesetzt
    • der Kohlendioxidausstoß beträgt maximal 50 Gramm pro Kilometer oder
    • die Reichweite beträgt bei ausschließlichem Elektroantrieb mindestens 80 Kilometer

Dienstfahrrad – die gesunde Alternative!

Besonders in Großstädten ist das „Job-Bike“ zu einer beliebten Alternative zum Dienstwagen geworden. Kein Wunder, denn hier gilt gemäß § 3 Nr. 37 Einkommenststeuergesetz eine Steuerbefreiung für den geldwerten Vorteil aus der Überlassung eines betrieblichen Fahrrads oder Elektrofahrrads, vorerst bis zum Ablauf des Jahres 2030.

Darüber hinaus hat der Gesetzgeber nunmehr die Möglichkeit zur Pauschalierung der Lohnsteuer geschaffen, nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Einkommenssteuergesetz. Diese gilt, wenn Arbeitnehmer zusätzlich zum geschuldeten Gehalt ein betriebliches Fahrrad verbilligt oder unentgeltlich übereignet bekommen.

Öffentliche Verkehrsmittel – ganz entspannt zur Arbeit

Bereits seit 2019 steuerfrei sind Job-Tickets und Kostenerstattungen sowie Zuschüsse des Arbeitgebers zu Arbeitnehmeraufwendungen für Jahresabonnements und Monatskarten des öffentlichen Personennahverkehrs Einzige Voraussetzung hierfür ist, dass diese zusätzlich zum geschuldeten Gehalt gewährt werden, auch wenn das Job-Ticket oder Monatskarte für Privatfahrten genutzt wird.

Ein kleines Manko ist hierbei allerdings zu berücksichtigen. Erhält nämlich ein Arbeitnehmer ein Job-Ticket oder werden ihm die Kosten für den öffentlichen Personennahverkehr erstattet, kann der Arbeitnehmer die Entfernungspauschale zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nicht mehr im Rahmen der Einkommenssteuererklärung geltend machen und muss sich diese auf die Entfernungspauschale anrechnen lassen.

Mit Wirkung zum 01.01.2020 hat der Gesetzgeber zusätzlich die Möglichkeit geschaffen, Job-Tickets und Zuschüsse sowie Kostenerstattungen zu den Kosten für den öffentlichen Personennahverkehr durch den Arbeitgeber mit 25% pauschal zu versteuern. In der Folge entfällt eine Anrechnung auf die Entfernungspauschale. Zudem ist bei einer pauschalen Besteuerung auch eine Gehaltsumwandlung gegen bereits arbeitsvertraglich geschuldetes Gehalt möglich.

Ganz gleich welche Variante Sie als Arbeitgeber für Ihre Mitarbeiter bevorzugen, ob nun Kostenerstattung beziehungsweise Kostenzuschuss zusätzlich zum Gehalt oder doch eine Gehaltsumwandlung, das Nachweiserfordernis der entstandenen Kosten muss zwingend berücksichtigt werden.

Sie haben Fragen und möchten mehr Mitarbeiter Benefits und Sachzuwendungen rund um Mobilität wissen? Sprechen Sie uns jederzeit gerne an. Wir sind über unser Kontaktformular für Sie erreichbar.

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